NAME | Städtische Comeniusschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen |
Art der Einrichtung | Sonderschule |
Adresse | Comeniusschule
Städtische Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Mariannenstraße 97-107 47799 Krefeld |
Sprechzeiten | |
Kontakte | Hr. Willy Küsters (Schulleiter) |
Telefon | Tel: 0 21 51 / 65 35 40 |
Mail-Adresse | 152468@schule.nrw.de |
Homepage | www.comeniusschule-krefeld.de |
Kommentar | Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der Allgemeinen Schule Anhaltspunkte dafür, daß eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend gefördert werden kann, so wird ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort durchgeführt.
Zuständig für das Verfahren und die Entscheidung ist die zuständige Schulaufsichtsbehörde, in Krefeld das Schulamt für die Stadt Krefeld (siehe separaten Datensatz). Behinderungen die einen sonderpädagogischen Förderbedarf zur Folge haben können, sind - Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderungen), - Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit), - Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit) - Geistige Behinderungen - Körperbehinderung. |