NAME | Rheinische Schule für Hörgeschädigte |
Art der Einrichtung | Förderschule |
Adresse | Lobbericher Straße 18-20
47839 Krefeld |
Sprechzeiten | |
Kontakte | Fr. Elke Flohr (Schulleiterin) |
Telefon | Tel: 0 21 51 / 65 60 80
Fax: 0 21 51 / 6 56 08 19 |
Mail-Adresse | rfshk-krefeld@lvr.de |
Homepage | www.hoergeschaedigtenschule-krefeld.de |
Kommentar | Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der Allgemeinen Schule Anhaltspunkte dafür, daß eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend gefördert werden kann, so wird ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort durchgeführt.
Zuständig für das Verfahren und die Entscheidung ist die zuständige Schulaufsichtsbehörde, in Krefeld das Schulamt für die Stadt Krefeld. Behinderungen die einen sonderpädagogischen Förderbedarf zur Folge haben können, sind - Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderungen), - Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit), - Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit) - Geistige Behinderungen - Körperbehinderung. |